Grundlagenseminar für Betriebsräte

Nach § 37 Abs. 6 BetrVG

LERNZIELE
Angestrebt wird die Vermittlung der für die Betriebsratsarbeit erforderlichen Grundkenntnisse des Betriebsverfassungsrechtes, der einschlägigen Rechtsprechung und der Aufgaben des Betriebsrates. Die TeilnehmerInnen sollen durch den Besuch des Seminars in die Lage versetzt werden, (rechts-) sicher mit den vielfältigen Herausforderungen Ihres Ehrenamtes umgehen zu können.

TEILNEHMEN
können Betriebsratsmitglieder, die noch keine Gelegenheit hatten, sich in einem Seminar Grundkenntnisse des Betriebsverfassungsrechts und der Aufgaben des Betriebsrates anzueignen.

REFERENTEN
Pierre Audehm
Henry Herold

ORGANISATORISCHES

Datum:  09. – 13. September 2019
Ort:  

Volkshaus Sömmerda
Weißenseer Str. 33/35
99610 Sömmerda

Seminargebühr: 1.480,00 EUR
(darin enthalten sind Verpflegung/Buchpaket/Seminarkosten)

INHALTE

  • Das Betriebsverfassungsgesetz im System unserer Rechtsordnung. Ursprung und Entwicklung der Betriebsverfassung, Grundelemente der Betriebsverfassung und ihrer Organe. Stellung und Aufgaben des Betriebsrats im Betrieb. Die Zusammenarbeit des Betriebsrates mit den Gewerkschaften.
  • Allgemeine Aufgaben des Betriebsrates nach § 80 BetrVG
  • Schutz des Betriebsrates. Kündigungsschutz (§ 15 KSchG), Schutz gegen Störung und Behinderung der Betriebsratsarbeit
  • Freistellung von Betriebsratsmitgliedern (§§ 37 und 38 BetrVG): Umfang der Befreiung, Verlassen des Arbeitsplatzes, Vergütung für die Tätigkeit der Betriebsratsmitglieder, Freistellung der Betriebsrats-mitglieder für Schulungs- und Bildungsmaßnahmen nach § 37 Absatz 6 und 7 BetrVG
  • Geschäftsführung und Sitzungen des Betriebsrates, Teilnahme eines Vertreters der Gewerkschaft
  • Vorbereitung und Durchführung von Betriebsversammlungen
  • Voraussetzungen zur Errichtung eines Gesamt- bzw. Konzernbetriebsrates (§§ 54 bzw. 74 BetrVG)
  • Weitere Unterstützungsmöglichkeiten für die Gremienarbeit

FREISTELLUNG
Das Seminar wird von Arbeit und Leben Thüringen in Kooperation mit der IG Metall Geschäftsstelle Erfurt durchgeführt. Es vermittelt Kenntnisse, die für die Arbeit des Betriebsrats gem. § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich sind.

Der Arbeitgeber hat die Kosten für die Freistellung sowie die Seminarkosten, Verpflegungskosten und das Fahrgeld zu tragen. 
Voraussetzung für eine Freistellung nach § 37 Abs.6 BetrVG ist ein ordnungsgemäßer Beschluss des Betriebsrats, der dem Arbeitgeber rechtzeitig schriftlich mitzuteilen ist.

ANMELDUNG
Bitte melden Sie sich mit beiliegendem Anmeldebogen bis zum 26.08.2019 bei Arbeit und Leben Thüringen an!
Link zum Anmeldebogen

Bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmendenzahl von 8 Personen behält sich Arbeit und Leben Thüringen vor, die Veranstaltung abzusagen bzw. terminlich zu verlegen.