WEBINAR: Die neuen Tarifverträge für die Metall- und Elektroindustrie in Thüringen
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- Kategorie: Seminare für Interessenvertretungen
Tarifliche Möglichkeiten der Beschäftingssicherung
Mit Übernahme des aktuellen Pilotabschlusses für die Metall- und Elektroindustrie in NRW für das Tarifgebiet Thüringen treten umfangreiche Tarifverträge mit dem Ziel der Abmilderung der wirtschaftlichen Auswirkungen der aktuellen Pandemie in Kraft.
Ziel dieses internetgestützten Seminars ist es, die neuen tariflichen Regelungen vorzustellen und deren mögliche Anwendung in den tarifgebundenen Unternehmen der Metall- und Elektroindustrie zu besprechen.
THEMEN IM WEBINAR
- Der Solidar-Tarifvertrag im System des Flächentarifvertrags der Metall- und Elektroindustrie – Ausgestaltung der Mitbestimmung bei der Beschäftigungssicherung
- Regelungsinhalte des Solidar-Tarifvertrag – Nutzung der neuen tariflichen Instrumente zur Verminderung sozialer Härten bei Kurzarbeit, Kinderbetreuung, erweiterte Handlungsmöglichkeiten der Betriebsparteien,
- Regelungsinhalte des Tarifvertrags „Zukunft in Arbeit 2020“ - Hinweise für die Gestaltung von Betriebsvereinbarungen
- Anwendungsbeispiele von Kurzarbeitsregelungen im Betrieb – Möglichkeiten der betrieblichen Mitbestimmung
- Sachstand zur Aufstockung des Kurzarbeitsgeldes durch den Gesetzgeber und weitere neue gesetzliche Regelungen
- Exkurs zur Organisation der Betriebsratsarbeit unter den Verhaltensregeln der aktuellen Pandemie – Möglichkeiten der Nutzung der IT-Infrastruktur für die BR-Arbei
PROCEDERE
Nach Anmeldung erhalten die Teilnehmenden am Tag der Veranstaltung jeweils einen Link per E-Mail zugesandt. Über diesen Link ist der Zugang zum Webinar in den Veranstaltungszeiten erreichbar.
TECHNISCHE VORRAUSSETZUNGEN
Für das Webinar wird ein PC mit folgenden Browsern: Chrome, Edge, Firefox benötigt. Als weitere Hardware werden Lautsprecher und Mikrofon benötigt. Aktuelle Notebooks bieten bereits die technische Voraussetzung für Videokonferenzen.
Die Möglichkeit, sich telefonisch in die Videokonferenz einzuwählen, ist technisch bedingt nicht gegeben.
Hinweis: Bereits im Vorfeld können angemeldete Betriebsräte technischen Support via E-Mail erhalten. Bitte wenden Sie sich dafür an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.
(Wir empfehlen, zu testen, ob ihre Hardware eine Videokonferenz zulässt. Zu diesem Zweck haben wir einen Testraum eingerichtet in dem sich KEIN Moderator befindet: https://meet.jit.si/Test_Raum_AL Sollten Sie auf Probleme stoßen, wenden Sie sich bitte an die oben genannte E-Mailadresse.)
REFERENTINNEN
Ilko Vehlow
IG Metall Geschäftsstelle Erfurt, 1. Bevollmächtigter / Geschäftsführer
Kirsten Joachim Breuer
IG Metall Erfurt, 2. Bevollmächtigter / Geschäftsführer
Moderation
Holger Adam, Arbeit und Leben Thüringen
Technische Administration
Johannes Smettan, Arbeit und Leben Thüringen
IHR NUTZEN ALS BETRIEBSRAT
Mit der pandemischen Ausbreitung des Coronavirus stehen die Betriebe, aber vor allem auch die Betriebsräte, vor einer der größten Herausforderungen der letzten Jahrzehnte. Zwar handelt es sich wohl um eine vorübergehende Erscheinung. Deren Ende ist zurzeit aber nicht absehbar.
Daher mussten auch die Tarifvertragsparteien der Metall- und Elektroindustrie zeitnah handeln und für einen begrenzten Zeitraum Regelungen für den Umgang mit der Situation in den Betrieben vereinbaren. Die Betriebsräte sind aufgefordert, diese Tarifverträge um Betriebsvereinbarungen zu ergänzen und in den Betrieben durchzusetzen. Ziel ist es, alle Beschäftigten in dieser Situation zu unterstützen und den Verlust von Arbeitsplätzen und Fachkräften u. a. durch Kurzarbeit zu verhindern.
Wir haben mit den örtlich zuständigen Tarifexperten der IG Metall ein Webinar organisiert, in dem wir uns mit den Instrumenten der neuen Tarifverträge beschäftigten wollen und die Handlungsmöglichkeiten in den Betrieben darstellen und diskutieren werden.
VORKENNTNISSE
Neben Grundkenntnissen in der Betriebsverfassung sind keine weiteren Vorkenntnisse erforderlich.
ORGANISATORISCHES
Datum: 07.04.2020
Uhrzeit: 13.00 – 16.00 Uhr
Ort: Im jeweiligen Betrieb, vor der Veranstaltung erfolgt eine ausführliche schriftliche Einweisung.
Administration und Moderation erfolgen über den Webinarraum von
Arbeit und Leben Thüringen
Juri-Gagarin-Ring 152
99084 Erfurt
Seminargebühr: je Teilnehmer/in 100,00 EUR
FREISTELLUNG
Die Bildungsveranstaltung vermittelt Kenntnisse, die für die Arbeit der betrieblichen Interessenvertretungen erforderlich sind. Das Seminar findet nach den Bestimmungen der §§ 37.6 und 40.1 BetrVG statt. Deshalb hat der Arbeitgeber die Kosten für die Freistellung sowie die Seminarkosten, Verpflegungskosten und die Fahrkosten zu tragen.
Werden Webinare von Betriebsräten als erforderlich und verhältnismäßig qualifiziert, müssen Arbeitgeber gemäß § 40.2 BetrVG in Verbindung mit § 37.6 BetrVG die für die Durchführung technischen Voraussetzungen schaffen bzw. zur Verfügung stellen.
Voraussetzung für eine Freistellung nach § 37.6 BetrVG ist ein ordnungsgemäßer Beschluss des Betriebsrats, der dem Arbeitgeber rechtzeitig schriftlich mitzuteilen ist.
Teilnahmebestätigungen und Rechnungen werden den Teilnehmenden im Anschluss an das Seminar per Post zugestellt.
ANMELDUNG
Bitte melden Sie sich mit beiliegendem Anmeldebogen bis zum 03.04.2020 bei Arbeit und Leben Thüringen an! Link zum Rückmeldebogen
Die Teilnehmendenzahl ist aus technischen Gründen auf 15 begrenzt.
Bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmendenzahl von 8 Personen behält sich Arbeit und Leben Thüringen vor, die Veranstaltung abzusagen bzw. terminlich zu verlegen.
Bei absehbarer Verhinderung einer Teilnahme muss für die angemeldete Person ein Ersatz gestellt werden, ansonsten werden die anfallenden Seminarkosten in voller Höhe in Rechnung gestellt.
WAHLVORSTANDSSCHULUNG | JAV WAHL
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- Kategorie: Seminare für Interessenvertretungen
Datum: 19.12.2019
Ort: Versammlungsraum Hörmann KG Ichtershausen
Kosten: je nach Anzahl der Tgeilnehmenden zwischen 210,00 EUR und 260,00 EUR
Die Kosten sind gemäß § 20 BetrVG vom Arbeitgeber zu tragen und werden nach Konkretabrechnung ermittelt.
Anmeldung bitte bis spätestens 12.12.2019 per Mail an: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder per Fax an 0361 565735
Grundlagenseminar für Betriebsräte
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- Kategorie: Seminare für Interessenvertretungen
Nach § 37 Abs. 6 BetrVG
LERNZIELE
Angestrebt wird die Vermittlung der für die Betriebsratsarbeit erforderlichen Grundkenntnisse des Betriebsverfassungsrechtes, der einschlägigen Rechtsprechung und der Aufgaben des Betriebsrates. Die TeilnehmerInnen sollen durch den Besuch des Seminars in die Lage versetzt werden, (rechts-) sicher mit den vielfältigen Herausforderungen Ihres Ehrenamtes umgehen zu können.
TEILNEHMEN
können Betriebsratsmitglieder, die noch keine Gelegenheit hatten, sich in einem Seminar Grundkenntnisse des Betriebsverfassungsrechts und der Aufgaben des Betriebsrates anzueignen.
REFERENTEN
Pierre Audehm
Henry Herold
ORGANISATORISCHES
Datum: | 09. – 13. September 2019 |
Ort: |
Volkshaus Sömmerda |
Seminargebühr: | 1.480,00 EUR (darin enthalten sind Verpflegung/Buchpaket/Seminarkosten) |
INHALTE
- Das Betriebsverfassungsgesetz im System unserer Rechtsordnung. Ursprung und Entwicklung der Betriebsverfassung, Grundelemente der Betriebsverfassung und ihrer Organe. Stellung und Aufgaben des Betriebsrats im Betrieb. Die Zusammenarbeit des Betriebsrates mit den Gewerkschaften.
- Allgemeine Aufgaben des Betriebsrates nach § 80 BetrVG
- Schutz des Betriebsrates. Kündigungsschutz (§ 15 KSchG), Schutz gegen Störung und Behinderung der Betriebsratsarbeit
- Freistellung von Betriebsratsmitgliedern (§§ 37 und 38 BetrVG): Umfang der Befreiung, Verlassen des Arbeitsplatzes, Vergütung für die Tätigkeit der Betriebsratsmitglieder, Freistellung der Betriebsrats-mitglieder für Schulungs- und Bildungsmaßnahmen nach § 37 Absatz 6 und 7 BetrVG
- Geschäftsführung und Sitzungen des Betriebsrates, Teilnahme eines Vertreters der Gewerkschaft
- Vorbereitung und Durchführung von Betriebsversammlungen
- Voraussetzungen zur Errichtung eines Gesamt- bzw. Konzernbetriebsrates (§§ 54 bzw. 74 BetrVG)
- Weitere Unterstützungsmöglichkeiten für die Gremienarbeit
FREISTELLUNG
Das Seminar wird von Arbeit und Leben Thüringen in Kooperation mit der IG Metall Geschäftsstelle Erfurt durchgeführt. Es vermittelt Kenntnisse, die für die Arbeit des Betriebsrats gem. § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich sind.
Der Arbeitgeber hat die Kosten für die Freistellung sowie die Seminarkosten, Verpflegungskosten und das Fahrgeld zu tragen.
Voraussetzung für eine Freistellung nach § 37 Abs.6 BetrVG ist ein ordnungsgemäßer Beschluss des Betriebsrats, der dem Arbeitgeber rechtzeitig schriftlich mitzuteilen ist.
ANMELDUNG
Bitte melden Sie sich mit beiliegendem Anmeldebogen bis zum 26.08.2019 bei Arbeit und Leben Thüringen an!
Link zum Anmeldebogen
Bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmendenzahl von 8 Personen behält sich Arbeit und Leben Thüringen vor, die Veranstaltung abzusagen bzw. terminlich zu verlegen.
WAHLVORSTANDSSCHULUNG | JAV WAHL
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- Kategorie: Seminare für Interessenvertretungen
Datum: 11. September 2020
Ort: Mercure Hotel Erfurt Altstadt, Meienbergstraße 26 -27, 99084 Erfurt
Kosten: je nach Anzahl der Teilnehmenden zwischen 180,00 EUR und 250,00 EUR
Die Kosten sind gemäß § 20 BetrVG vom Arbeitgeber zu tragen und werden nach Konkretabrechnung ermittelt.
Anmeldung bitte bis spätestens 31. August 2020 per Mail an: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder per Fax an 0361 5657350
Wichtiger Hinweis: Bitte bringt zur Veranstaltung einen Mund-Nasen-Schutz mit. Ihr benötigt ihn für den Weg zum bzw. vom Seminarraum. Desinfektionsmittel sind vor Ort ausreichend vorhanden. Der Raum ist nach den Vorgaben der jeweils gültigen Pandemieverordnung eingerichtet.
Grundlagenseminar für Betriebsräte
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- Kategorie: Seminare für Interessenvertretungen
Nach § 37 Abs. 6 BetrVG
LERNZIELE
Angestrebt wird die Vermittlung der für die Betriebsratsarbeit erforderlichen Grundkenntnisse des Betriebsverfassungsrechtes, der einschlägigen Rechtsprechung und der Aufgaben des Betriebsrates. Die TeilnehmerInnen sollen durch den Besuch des Seminars in die Lage versetzt werden, (rechts-) sicher mit den vielfältigen Herausforderungen Ihres Ehrenamtes umgehen zu können.
TEILNEHMEN
können Betriebsratsmitglieder, die noch keine Gelegenheit hatten, sich in einem Seminar Grundkenntnisse des Betriebsverfassungsrechts und der Aufgaben des Betriebsrates anzueignen.
REFERENTEN
Pierre Audehm
Henry Herold
ORGANISATORISCHES
Datum: | 04. - 08. November 2019 |
Ort: |
Best Western Hotel Erfurt-Apfelstädt |
Seminargebühr: | 1.768,00 EUR p.P. (darin enthalten sind Seminarkosten und Verpflegung; evtl. anfallende Kosten für Fachliteratur werden je nach individueller Bestellung in Rechnung gestellt) |
INHALTE
- Das Betriebsverfassungsgesetz im System unserer Rechtsordnung. Ursprung und Entwicklung der Betriebsverfassung, Grundelemente der Betriebsverfassung und ihrer Organe. Stellung und Aufgaben des Betriebsrats im Betrieb. Die Zusammenarbeit des Betriebsrates mit den Gewerkschaften.
- Allgemeine Aufgaben des Betriebsrates nach § 80 BetrVG
- Schutz des Betriebsrates. Kündigungsschutz (§ 15 KSchG), Schutz gegen Störung und Behinderung der Betriebsratsarbeit
- Freistellung von Betriebsratsmitgliedern (§§ 37 und 38 BetrVG): Umfang der Befreiung, Verlassen des Arbeitsplatzes, Vergütung für die Tätigkeit der Betriebsratsmitglieder, Freistellung der Betriebsrats-mitglieder für Schulungs- und Bildungsmaßnahmen nach § 37 Absatz 6 und 7 BetrVG
- Geschäftsführung und Sitzungen des Betriebsrates, Teilnahme eines Vertreters der Gewerkschaft
- Vorbereitung und Durchführung von Betriebsversammlungen
- Voraussetzungen zur Errichtung eines Gesamt- bzw. Konzernbetriebsrates (§§ 54 bzw. 74 BetrVG)
- Weitere Unterstützungsmöglichkeiten für die Gremienarbeit
FREISTELLUNG
Das Seminar wird von Arbeit und Leben Thüringen in Kooperation mit der IG Metall Geschäftsstelle Erfurt durchgeführt. Es vermittelt Kenntnisse, die für die Arbeit des Betriebsrats gem. § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich sind.
Der Arbeitgeber hat die Kosten für die Freistellung sowie die Seminarkosten, Verpflegungskosten und das Fahrgeld zu tragen.
Voraussetzung für eine Freistellung nach § 37 Abs.6 BetrVG ist ein ordnungsgemäßer Beschluss des Betriebsrats, der dem Arbeitgeber rechtzeitig schriftlich mitzuteilen ist.
ANMELDUNG
Bitte melden Sie sich mit beiliegendem Anmeldebogen bis zum 01.10.2019 bei Arbeit und Leben Thüringen an!
Link zum Anmeldebogen
Bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmendenzahl von 8 Personen behält sich Arbeit und Leben Thüringen vor, die Veranstaltung abzusagen bzw. terminlich zu verlegen.
Bei einem Rücktritt weniger als eine Woche vor Veranstaltungsbeginn, muss der/die Teilnehmende einen Ersatz stellen, ansonsten werden die anfallenden Seminarkosten in voller Höhe in Rechnung gestellt. Werden Arbeit und Leben Thüringen aufgrund der Nichtteilnahme am Seminar Ausfallkosten für die Verpflegung in Rechnung gestellt, so sind diese ebenfalls zu erstatten.