Arbeitszeit und Arbeitszeitgestaltung

IHR NUTZEN ALS BETRIEBSRAT UND VERTRAUENSPERSON DER SBV
Die Transformation der Arbeitswelt, Umstrukturierungsmaßnahmen in den Betrieben und Veränderungen in der Arbeitsorganisation auf der einen Seite, die Forderung nach einer familienfreundlichen Arbeitszeitgestaltung – das stellt Betriebsräte vor komplexe Herausforderungen und Regulierungsbedarfe. Das Seminar soll Möglichkeiten vermitteln, passgenaue Regelungen auszuhandeln und zu vereinbaren, die sowohl für den Betrieb als auch für die Belegschaft ein Gewinn sind.

THEMEN IM SEMINAR SIND

  • Rechtlicher Rahmen der Arbeitszeitgestaltung
  • Verhältnis ArbZG - TV – BV und Einhaltung der Regelungen
  • Höchstarbeitszeit/Ruhezeit/Nacht-/Schichtarbeit
  • Verteilung von Regelarbeitszeit vs. Überstunden
  • Spielraum für betriebliche Regelungen und Reichweite der Mitbestimmung
  • Stärken/Schwächen der bestehenden Regelung/Situation
  • Arbeitszeitkonto
  • Arbeitsphase: Entwicklung von Eckpunkten
  • Begrenzung des Direktionsrechts
  • Theorie der Wirksamkeitsvoraussetzung
  • Unterlassungsanspruch

REFERENTIN
Rechtsanwätin Susanne Schaperdot

ORGANISATORISCHES

Datum:  26./27. September 2019
Uhrzeit:

08:00 - 16:00 Uhr

Ort:  

Geschäftsstelle IG Metall Erfurt, Besprechungsraum
Wallstraße 18
99084 Erfurt

Seminargebühr: je nach TN-Zahl ca. 580,00 EUR bis 680,00 EUR

FREISTELLUNG
Das Seminar wird von Arbeit und Leben Thüringen in Kooperation mit der IG Metall Geschäftsstelle Erfurt durchgeführt. Die Bildungsveranstaltung vermittelt Kenntnisse, die für die Arbeit der betrieblichen Interessenvertretungen erforderlich sind. Das Seminar findet für den Betriebsrat nach den Bestimmungen der §§ 37.6 und 40 BetrVG statt. Vertrauenspersonen der Schwerbehindertenvertretung (einschließlich der Vertretung) haben einen Freistellungs- und Kostenübernahmeanspruch gem. §§ 179.4 Satz 3, 179.8 SGB IX. Für Assistentinnen und Assistenten, die nicht Mitglied des Betriebsrats sind, erfolgt die Freistellung und Kostenübernahme durch den Arbeitgeber nach § 40 BetrVG. Deshalb hat der Arbeitgeber die Kosten für die Freistellung sowie die Seminarkosten, Verpflegungskosten und das Fahrgeld zu tragen. Voraussetzung für eine Freistellung nach § 37.6 BetrVG ist ein ordnungsgemäßer Beschluss des Betriebsrats, der dem Arbeitgeber rechtzeitig schriftlich mitzuteilen ist.

ANMELDUNG
Bitte melden Sie sich mit beiliegendem Anmeldebogen bis zum 16.09.2019 bei Arbeit und Leben Thüringen an!
Link zum Anmeldebogen

Bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmendenzahl von 10 Personen behält sich Arbeit und Leben Thüringen vor, die Veranstaltung abzusagen bzw. terminlich zu verlegen.           
Bei einem Rücktritt weniger als eine Woche vor Veranstaltungsbeginn, muss der/die Teilnehmende einen Ersatz stellen, ansonsten werden die anfallenden Seminarkosten in voller Höhe in Rechnung gestellt. Werden Arbeit und Leben Thüringen wegen der Nichtteilnahme am Seminar Ausfallkosten für die Verpflegung in Rechnung gestellt, so sind diese ebenfalls zu erstatten.