Betriebliches Eingliederungsmanagement
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- Kategorie: Seminare für Interessenvertretungen
Sind Beschäftigte mehr als sechs Wochen im Jahr arbeitsunfähig erkrankt – egal ob ununterbrochen oder in mehreren Zeiträumen –, sind Betriebe und Dienststellen verpflichtet, ihnen ein betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) anzubieten. Das Ziel von BEM ist es, die Arbeitsunfähigkeit zu überwinden sowie erneuter Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen und den Arbeitsplatz des*der betroffenen Beschäftigten zu erhalten. Im Rahmen eines BEM-Verfahrens sollen geeignete Maßnahmen getroffen werden, um dieses Ziel zu erreichen. Obwohl BEM somit von großem Nutzen für die Beschäftigten ist, sind viele Betriebs- und Personalräte sowie Personalverantwortliche skeptisch und scheuen sich davor, ein standardisiertes BEM im eigenen Betrieb oder der Dienststelle umzusetzen.
Im Workshop wollen wir die Möglichkeiten und den Nutzen von BEM, aber auch die damit verbundenen Sorgen thematisieren. Wir besprechen u. a., welche Mitbestimmungsrechte und Beteiligungsmöglichkeiten Betriebs- und Personalräte beim BEM haben und wie diese bei der Erarbeitung betrieblicher Lösungen genutzt werden können.
THEMEN DES WORKSHOPS
- Betriebliches Eingliederungsmanagement – Möglichkeiten und Grenzen
- Überblick über die relevanten Mitbestimmungsrechte und Beteiligungsmöglichkeiten des Betriebs-/Personalrates
- Ansätze, wie ein standardisiertes BEM-Verfahren im Unternehmen eingeführt werden kann
REFERENT
Igor Scholz
arbeitet als freiberuflicher Referent im Bereich des betrieblichen Gesundheitsschutzes und des Behindertenrechts seit vielen Jahren im gewerkschaftlichen Bildungssektor.
ORGANISATORISCHES
Datum: Mittwoch, 29.04.2020
Uhrzeit: 13.00 – 16.30 Uhr
Ort: DGB-Bildungswerk Thüringen
Schillerstraße 44, 99084 Erfurt
Kosten: 70,00 EUR
FREISTELLUNG
Der Workshop richtet sich an Betriebs- und Personalräte, Geschäftsführungen, Personalverantwortliche und sonstige Interessierte. Die Veranstaltung vermittelt Kenntnisse, die nach § 37 Abs. 6 BetrVG oder § 46 Abs.1 ThürPersVG / § 46 Abs.6 BPersVG für die Arbeit der Betriebsrats- / Personalratsmitglieder erforderlich sind. Daher hat der Arbeitgeber die Kosten für die Freistellung sowie die Seminar- und Fahrkosten zu tragen. Voraussetzung für eine Freistellung nach § 37.6 BetrVG oder § 46 Abs.1 ThürPersVG / § 46 Abs.6 BPersVG ist ein ordnungsgemäßer Beschluss des Betrieb- / Personalrates, der dem Arbeitgeber rechtzeitig schriftlich mitzuteilen ist.
ANMELDUNG
Bitte melden Sie sich mit beiliegendem Anmeldebogen bis zum 15.04.2020 beim DGB-Bildungswerk Thüringen e.V. an! Link zum Anmeldebogen
Die Teilnehmendenzahl ist auf 20 Personen beschränkt. Bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmendenzahl von 10 Personen behält sich das Projekt vor, die Veranstaltung abzusagen bzw. terminlich zu verlegen.
Die Veranstaltung ist ein Angebot im Rahmen des Projekts Sozialpartnerschaftliche Perspektiven in Thüringen