TAGESSCHULUNG: KURZARBEITERGELD UND BESCHÄFTIGUNGSCHANCENGESETZ
- Details
- Kategorie: Seminare für Interessenvertretungen
THEMEN IM SEMINAR
- Mitbestimmung bei der Beschäftigungssicherung
- Förderinstrumente zur Beschäftigungssicherung
- Verfahren und Mitbestimmung bei Kurzarbeit
- Mitbestimmung bei Maßnhamen nach dem Beschäftigungschancengesetz
REFERENT/Innen
Andrea Mayland, Agentur für Arbeit
Sebastian Eck, Agentur für Arbeit
Boris Karthaus, IG Metall
IHR NUTZEN ALS BETRIEBSRAT
Mit der Transformation stehen unsere Betriebe vor erheblichen Veränderungen, die weite Teile der Belegschaft betreffen. Wir haben mit der Agentur für Arbeit einen Tagesworkshop organisiert, in dem wir uns mit den Instrumenten der öffentlichen Förderung zur Beschäftigungssicherung beschäftigen wollen und mit Experten des Ressort Mitbestimmung des IG Metall-Vorstands auf die Handlungsmöglichkeiten nach dem BetrVG schauen werden.
- Sie erhalten aus erster Hand tiefe Detailkenntnisse zu den Fördermöglichkeiten zur Beschäftigungssicherung der Bundesagentur für Arbeit von den direkten Ansprechpartnern der Agentur für Arbeit vor Ort.
- Sie erhalten umfangreiche Kenntnisse zu den Voraussetzungen und zum Verfahren zur Beantragung von Kurzarbeitergeld.
- Sie bekommen einen Überblick übder die Förderziele und -möglichkeiten der Agentur für Arbeit im Rahmen des Beschäftigungschancengesetzes.
- Durch die Mitbestimmungsexperten des IG Metall-Vorstands vertiefen Sie ihre Kenntnisse zu den gesetzlichen Möglichkeiten des Betriebsrats zur Beschäftigungssicherung.
- Sie erhalten detaillierte Kenntnisse zur direkten Anwendung der betrieblichen Mitbestimmung zur Umsetzung von Maßnahmen nach dem Beschäftigungschancengesetz.
VORKENNTNISSE
Neben Grundkenntnissen in der Betriebsverfassung sind keine weiteren Vorkenntnisse erforderlich.
ORGANISATORISCHES
Datum: 27. Januar 2020
Uhrzeit: 09.00 – 16.00 Uhr
Ort: Arbeit und Leben Thüringen
Juri-Gagarin-Ring 152 (2. Etage)
99084 Erfurt
Seminargebühr: je nach TN-Zahl 100,00 EUR bis max. 150,00 EUR
FREISTELLUNG
Die Bildungsveranstaltung vermittelt Kenntnisse, die für die Arbeit der betrieblichen Interessenvertretungen erforderlich sind. Das Seminar findet nach den Bestimmungen der §§ 37.6 und 40.1 BetrVG statt. Deshalb hat der Arbeitgeber die Kosten für die Freistellung sowie die Seminarkosten, Verpflegungskosten und die Fahrkosten zu tragen. Voraussetzung für eine Freistellung nach § 37.6 BetrVG ist ein ordnungsgemäßer Beschluss des Betriebsrats, der dem Arbeitgeber rechtzeitig schriftlich mitzuteilen ist.
ANMELDUNG
Bitte melden Sie sich mit beiliegendem Anmeldebogen bis zum 13.01.2020 bei Arbeit und Leben Thüringen an!
Link zum Anmeldebogen
Bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmendenzahl von 8 Personen behält sich Arbeit und Leben Thüringen vor, die Veranstaltung abzusagen bzw. terminlich zu verlegen.
Bei einem Rücktritt weniger als eine Woche vor Veranstaltungsbeginn, muss der/die Teilnehmende einen Ersatz stellen, ansonsten werden die anfallenden Seminarkosten in voller Höhe in Rechnung gestellt. Werden Arbeit und Leben Thüringen aufgrund der Nichtteilnahme am Seminar Ausfallkosten für die Verpflegung in Rechnung gestellt, so sind diese ebenfalls zu erstatten.