Betriebsräte in der Leiharbeit – Wo sind die Grenzen der Mitbestimmung?
- Details
- Kategorie: Seminare für Interessenvertretungen
THEMEN IM SEMINAR
- Welche Rechte und Pflichten hat ein BR nach Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG)?
- Welche Besonderheiten entstehen beim BR von Leiharbeitsfirmen?
- Welche Einflussmöglichkeiten hat der BR beim Entleiher Betrieb?
- Welche Rechtsprechungen sind relevant für AN in der Leiharbeitsbranche?
- Welche Vereinbarungen (z.B. Betriebsvereinbarungen, Tarifverträge etc.) haben einen Einfluss auf mich als Leiharbeitnehmer*in und wo liegen die Grenzen?
REFERENTIN
Susanne Schaperdot (Anwältin aus der Kanzlei Leifeld Niechoj Scholten LNS - Rechtsanwälte Fachanwälte für Arbeitsrecht)
ORGANISATORISCHES
Datum: | 20. - 21. Januar 2020 |
Zeit: |
20. Januar 10.00 - 18.00 Uhr |
Ort: |
IG Metall Erfurt |
Seminargebühr: | je nach TN-Zahl mindestens 830,00 Euro, höchstens 1.250,00 Euro |
Teilnehmendenzahl: | 10 - 15 Betriebsratsmitglieder |
FREISTELLUNG
Das Seminar wird von Arbeit und Leben Thüringen in Kooperation mit der IG Metall Geschäftsstelle Erfurt durchgeführt. Es vermittelt Kenntnisse, die für die Arbeit des Betriebsrats gem. § 37 Abs. 6 und 40 BetrVG erforderlich sind.
Deshalb hat der Arbeitgeber die Kosten für die Freistellung sowie die Seminarkosten, Verpflegungskosten und das Fahrgeld zu tragen.
Voraussetzung für eine Freistellung nach § 37 Abs.6 BetrVG ist ein ordnungsgemäßer Beschluss des Betriebsrats, der dem Arbeitgeber rechtzeitig schriftlich mitzuteilen ist.
ANMELDUNG
Bitte melden Sie sich mit beiliegendem Anmeldebogen bis zum 10.01.2020 bei Arbeit und Leben Thüringen an!
Link zum Anmeldebogen
Bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmendenzahl von 8 Personen behält sich Arbeit und Leben Thüringen vor, die Veranstaltung abzusagen bzw. terminlich zu verlegen.
Bei einem Rücktritt weniger als eine Woche vor Veranstaltungsbeginn, muss der/die Teilnehmende einen Ersatz stellen, ansonsten werden die anfallenden Seminarkosten in voller Höhe in Rechnung gestellt. Werden Arbeit und Leben Thüringen aufgrund der Nichtteilnahme am Seminar Ausfallkosten für die Verpflegung in Rechnung gestellt, so sind diese ebenfalls zu erstatten.